Demokratie beginnt im Kindergarten

Sollen Kinder selbst entscheiden, wann sie essen und wie viel sie essen? Dürfen sie selbst bestimmen, ob sie im Kindergarten Hausschuhe anziehen oder draußen immer eine Jacke tragen müssen? Haben Kinder Mitspracherechte wie die Gruppenräume gestaltet werden und wofür Geld ausgegeben wird?

Demokratie beginnt bereits im Kindergarten, denn Politik hat immer auch mit Interessenskonflikten und der Suche nach Kompromissen zu tun. Diese Themen finden sich im Alltag der Kinder wieder. Es gibt schon bei den ganz Kleinen zahlreiche Möglichkeiten für spannende und sinnvolle Bildungsarbeit.

Natürlich geht es nicht um einen Politikunterricht, wie ihn viele in der Schule erlebt haben. „Demokratie kann eben nicht einfach unterrichtet werden, sondern muss im Alltag erfahren und erlebt werden können.”, sagt Gerhard Merget, Psychologe und Direktor einer Fachakademie für Sozialpädagogik in Aschaffenburg. Demokratisches Handeln bedeute für die Kinder, sich nicht nur für die eigenen Angelegenheiten, sondern auch für die der Allgemeinheit einzusetzen.

Um Demokratie zu erlernen, ist also Partizipation notwendig. Die beginnt damit, dass Erwachsene sich für die Sicht ihrer Kinder interessieren, ihnen zuhören. Eine achtsame Beziehung zu Kindern reicht allein aber nicht aus, denn die Kinder bleiben da abhängig von der „Gnade“ der Eltern. In der Kindertagesbetreuung gibt es hingegen die Möglichkeit ein demokratisches Mitspracherecht wirklich umzusetzen.
„Darunter versteht man eine strukturelle Verankerung, die den Kindern Beteiligungsmöglichkeiten bietet, unabhängig von den Stimmungen der Erwachsenen. Erst dadurch erfahren Kinder, dass sie Rechte haben und diese auch einfordern können“, so Merget.

Vom Stuhlkreis zum Kinderparlament

Aline Plannerer, stellvertretende Leiterin der „Familientagesstätte Klein-Auheim“ erklärt, dass es ein längerer Prozess ist, bis ein Team Partizipation in seiner Einrichtung verankert hat.
Im ersten Schritt müsse geklärt werden, welche Entscheidungen die Kinder alleine treffen können und bei welchen Entscheidungen sie Mitspracherechte hätten.
Damit stehen zunächst alle Entscheidungsprozesse zur Diskussion. Je konkreter die Rechte der Kinder werden, desto besser.
Im zweiten Schritt gehe es um die Frage, wie die Kinder ihre Rechte in der Kindertageseinrichtung wahrnehmen können. Auch hier müsse das Team viele Fragen individuell klären: Wie häufig tagen diese Gremien? Wer leitet sie? Wie wird abgestimmt?
Gerhard Merget ergänzt, wer politisch aktiv sein wolle, müsse einen eigenen Standpunkt entwickeln und den Mut haben, diesen dann zu äußern. Ebenso müssten die Kinder lernen, sich die Meinung der anderen anzuhören.

Ein Beispiel: Auf dem Gelände des „Kinderhaus Saalburgstraße“ in Hanau finden zwei Jungs direkt am Zaun einen Einkaufswagen vom nahegelegenen Supermarkt. Sie benutzen ihn sofort und spielen ein aufregendes Wagenrennen nach. Später am Tag stellt die Erzieherin Jeanette Peter in einer Kinderkonferenz die Frage, ob es nicht richtig wäre, den Wagen dem Eigentümer zurückzugeben. Die Kinder steigen mit unterschiedlichen Antworten in ein Gespräch ein. Einige Kinder melden sich und warten, dass Jeanette sie aufruft. Andere fangen direkt an zu diskutieren, ob der Wagen jetzt nicht ihnen gehöre, ganz frei nach dem Motto “was man findet darf man behalten”.
Schließlich entscheiden die Kinder, den Wagen doch abzuliefern, da er eigentlich dem Supermarkt gehöre und es in der Einrichtung auf Dauer auch keinen geeigneten Parkplatz dafür gebe.

Die Kinderkonferenz, wie sie im „Kinderhaus Saalburgstraße“ stattfindet, hat sich aus einem früheren Stuhlkreis entwickelt. Der war allerdings mehr eine gemütliche Runde mit einem Angebot an Liedern, Spielen und Vorlesen. An der Konferenz können sich jetzt alle Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren beteiligen.
„Die Stuhlkreissituation hat sich verändert. Mehr und mehr benutzten wir diese Zusammenkünfte, um die Kinder in die Planung und Gestaltung ihres Alltags mit einzubeziehen“, sagt Erzieherin Jeanette Peter.
Heute gibt es in den vier Gruppen des Kindergartens regelmäßige und spontane Konferenzen.
Beteiligt sind die jeweils betroffenen Kinder und Erzieher.
Die Kinder sollen erleben, dass eine Situation sehr viele Aspekte haben kann und dass man manchmal genau hinhören und hinsehen muss.

Eine fortgeschrittene Variante ist das Kinderparlament. Hier können Schulkinder im Alter von sechs bis dreizehn teilnehmen, die zum Beispiel eine Nachmittagsbetreuung im Hort besuchen.
In der „Familientagesstätte“ in Klein-Auheim trifft sich dieses Parlament einmal wöchentlich für eine einstündige Sitzung. Am nächsten Tag gibt es dann eine große Versammlung, in der die Abgeordneten ihre Beschlüsse und Anregungen an alle anderen Kinder im Hort weitergeben. Das Parlament mit seinen Abgeordneten wird jedes Jahr nach den Sommerferien neu gewählt. Auf die Wahlliste können sich alle Kinder setzen, die mindestens in der zweiten Klasse sind.

Mit “Wer hat was zu sagen?” beginnt jede Sitzung.
Ein Hortkind meldet sich spontan: „Wir brauchen dringend endlich ein großes Klo“.
Der Hintergrund: Die Nachmittagsbetreuung ist vor kurzem umgezogen. Früher war in diesen Räumen eine Kindergartengruppe, also viel jüngere Kinder. Ein älterer Junge schlägt eine Abstimmung vor: “Wie viele Kinder finden denn auch, dass die Klos hier zu klein sind?” Die Abgeordneten stimmen mit Handzeichen ab. Ein Mädchen zählt die Meldungen und schreibt das Ergebnis auf einen Block. Sie schlägt vor, das Anliegen mit Ergebnis der Sitzung als Brief an die Leitung der Einrichtung zu schreiben. Sie möchte ihn dann persönlich ins Büro bringen.

Kindezeichnung 1Kindezeichnung 2

In diesem Beteiligungsmodell stehen vor allem die Dialoge der Kinder im Mittelpunkt.
Die stellvertretende Tagesstättenleiterin Aline Plannerer berichtet von großen Lernerfolgen seit das Kinderparlament eingeführt wurde: „Das ist so ein ganz wichtiger Bereich im Parlament, ein Stück Selbstsicherheit zu gewinnen, auch im Hinblick auf die Schule. Zu sagen: was will ich und was will ich nicht. Es gibt Diskussionen, da merke ich richtig, dass sie in ihrer Bereitschaft wachsen, miteinander ins Gespräch zu kommen.”
Das pädagogische Ziel, das hier im Vordergrund steht, ist also die Förderung jedes einzelnen Kindes. Auch wenn das Angebot nicht allen Kindern behagt und sich einige beklagen, dass das Parlament sie vom Spielen abhalten würde.
Im Kinderparlament sehen sich die begleitenden Erzieherinnen in der Pflicht, Funktionen zu erklären und die Kinder zu motivieren, ihre eigenen Lösungswege zu finden.
„Am Anfang des Schuljahrs war es wirklich ein Hinführen, aber jetzt, so in der zweiten Hälfte des Jahres, da entwickelt sich was. Wir nehmen uns jetzt mehr und mehr zurück“, so Aline Plannerer.

Kindertageseinrichtungen brauchen Unterstützung

Partizipation fest zu verankern ist zugleich eine große Chance und eine große Herausforderung für Kindertageseinrichtungen. Die Erzieher müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, wie die Macht in ihrer Einrichtung verteilt ist.
Rainer Bergmann, selbstständiger Supervisor für Kindertageseinrichtungen, erklärt, dass Kinder daher auch nur Themen diskutieren sollten, bei denen sie auch wirklich Entscheidungsfreiheiten hätten. Für solche sensiblen Prozesse brauchen die Teams meistens Unterstützung, zum Beispiel durch
eine Fortbildung, Fachberatung oder Supervision. Dass Kinder sich in die Angelegenheiten einmischen dürfen, ist für Erzieherinnen zweifellos eine Herausforderung – aber auch eine Erleichterung.
So meint Erzieherin Jeanette Peter im Rückblick auf die Einführung der Kinderkonferenz: „Durch Partizipation ist bei uns vieles anders geworden. Was am Anfang schwer schien, hat schließlich dazu geführt, dass die Arbeit auch leichter geworden ist. Früher habe ich vieles für die Kinder gemacht – heute mache ich vieles mit den Kindern.“

“Laut Bildungs- und Erziehungsplan für Kindertagesbetreuung (Kapitel 8.1) verlangt Bildungsförderung von den Fachkräften „durch Beobachtung zu erkennen, mit welchen Themen Kinder sich gerade beschäftigen, und die individuellen Bildungsprozesse der Kinder zu erweitern.“
Dabei regt Partizipation wiederum vielfältige Bildungsprozesse bei den Kindern an: Wenn sich Kinder an der Lösung konkreter Probleme beteiligen, üben sie ihre Kompetenzen im Sprechen indem sie zum Beispiel ihre Interessen formulieren, im Rechnen wenn sie Stimmen auszählen, in Ethik wenn sie Argumente abwägen oder in Ästhetik indem sie Ideen vielfältig ausdrücken.
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz §8 (SGB VIII) heißt es auch: „Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.“
Da § 8 aber keine Altersbegrenzungen enthält, gilt er auch uneingeschränkt für Kindertageseinrichtungen. Damit ist ein Mindeststandard garantiert, der jedem Kind individuelle Rechte verschafft.”

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